DGUV-Schulungen für
Höhenarbeit & Rettung
Rechtssicher. Praxisnah. Flexibel bei uns oder direkt in Ihrem Betrieb.
Null Kompromisse beim Arbeitsschutz: Wir machen Ihr Team bereit für jede Höhenarbeit.
Wir bieten Ihnen die entscheidenden DGUV-Unterweisungen an:
🛡️ DGUV Regel 112-198 – Anwendung von PSAgA (Fokus: Sturzvermeidung)
🛟 DGUV Regel 112-199 – Steigen und Retten (Fokus: Notfall-Rettung)
Hier finden Sie unsere Schulungen
auf einen Blick:
Profi-Wissen, das im Ernstfall rettet!
DGUV 112-198
PSAgA-Anwendung
Typische Schulungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen und DGUV-Vorgaben
- Aufbau und Funktion von PSAgA
- Auswahl und richtige Anwendung der Ausrüstung
- Praktische Übungen zur sicheren Nutzung
DGUV 112-199
Steigen und Retten
Typische Schulungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen und DGUV-Vorgaben
- Steigtechniken mit PSAgA
- Verhalten bei Notfällen
- Grundlagen der Rettung verunfallter Personen
- Praktische Rettungsübungen
DGUV 113-004
Arbeiten in Behältern, Silos & engen Räumen
Typische Schulungsinhalte:
- Erkennen und Bewerten von Gefahren in engen Räumen (Gefährdungsbeurteilung)
- PSA-Einsatz: Handhabung Rettungssystemen
- Praktische Übungen zur Rettung verunfallter Personen aus Tiefen und engen Räumen
Die häufigsten Fragen zu unseren Schulungen (FAQ)
1. Brauche ich für die Hubarbeitsbühne eine PSAgA-Schulung?
Antwort: Ja, dringend. Auf fast allen Hubarbeitsbühnen (besonders Teleskopbühnen) besteht durch den sogenannten Katapult-Effekt extreme Absturzgefahr.
Kurz gesagt: Ohne PSAgA-Unterweisung dürfen Ihre Mitarbeiter die Arbeitsbühne rechtlich gesehen nicht betreten.
2. Ab wann ist die PSAgA-Schulung Pflicht?
Antwort: Laut DGUV-Regel 112-198 gilt jeder Bereich ab zwei Metern Höhe als absturzgefährdet. Sobald Ihre Mitarbeitenden diese Grenze überschreiten und keine anderen Schutzmaßnahmen (wie ein festes Geländer) vorhanden sind, ist die jährliche PSAgA-Unterweisung gesetzlich vorgeschrieben.
Kurz gesagt: Ab zwei Metern Arbeitshöhe ist eine PSAgA-Schulung Pflicht.
3. Wie lange ist die PSAgA-Schulung gültig?
Antwort: Die DGUV schreibt eine jährliche Wiederholung vor. Diese ist Pflicht, um das Wissen aufzufrischen und den Versicherungsschutz dauerhaft zu gewährleisten.
Kurz gesagt: Alle 12 Monate ist die Unterweisung gesetzlich erforderlich.
Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 170 8885641
E-Mail: kontakt@skylimit-safety.de
Adresse: Ringstraße 17, Rengsdorf, 56579, Germany



