Prüfung und Wartung von Absturzsicherungssystemen
Unsere Prüfungsleistungen
auf einen Blick:
Profi-Wissen, das im Ernstfall rettet!
PSAgA-Prüfung nach DGUV
Die Prüfung der PSAgA erfolgt durch qualifizierte Sachkundige und umfasst unter anderem:
- Sicht- und Funktionsprüfung der Ausrüstung
- Kontrolle auf Verschleiß und Beschädigungen
- Überprüfung der zulässigen Nutzungsdauer
- Dokumentation der Prüfergebnisse
Prüfung & Revision permanenter Absturzsicherungssysteme
- Herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Systeme
- Wartung an jedem Einsatzort
- Zertifizierte Sachkundigen-Expertise
- Konform zu allen DGUV-Regeln
Bundesweit mobil oder in unserer PSAgA-Werkstatt
- Versand-Service: Schnell geprüft zurück
- Vor-Ort-Prüfung: Direkt in Ihrem Betrieb
- Kurze Ausfallzeiten Ihrer Ausrüstung
- Digitale Dokumentation aller Prüfprotokolle
FAQ – häufige Fragen zur Prüfung von Absturzsicherung
Wie oft muss eine Absturzsicherung geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen zertifizierten Sachkundigen. Zusätzlich ist vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch den Anwender erforderlich.
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung von PSAgA?
Die Prüfung erfolgt nach den relevanten DGUV-Regeln (u. a. DGUV 112-198) sowie nach den Vorgaben der jeweiligen Hersteller.
Prüfen Sie auch bestehende Anlagen?
Ja, wir prüfen, warten und revidieren bestehende Absturzsicherungssysteme und PSAgA unabhängig vom Hersteller.
Wo findet die Prüfung statt?
Prüfungen führen wir regelmäßig bei Kunden im Raum Neuwied/Koblenz durch – sowie in RLP/NRW und auch deutschlandweit nach Bedarf.
Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 170 8885641
E-Mail: kontakt@skylimit-safety.de
Adresse: Ringstraße 17, Rengsdorf, 56579, Germany



